Inkasso

Wir bieten Ihnen auch die Inkassotätigkeit, insbesondere für gewerbliche Mandanten, an. Leider nimmt der Forderungsausfall und die Notwendigkeit gerichtlicher Beitreibung von Rechnungen immer mehr zu. Die Zahl der Inkassounternehmen ist nicht mehr zu übersehen. Dabei handelt es sich auch hier um das klassische Tätigkeitsfeld des Anwaltes. Es herrscht noch immer der Irrglaube vor, dass die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes für die Inkassotätigkeit teurer wäre, als die eines Inkassounternehmens. Die Praxis zeigt jedoch, dass es sich häufig genau anders herum verhält.

Als Rechtsanwälte dürfen wir zwar Honorarvereinbarungen treffen, in der Regel und soweit Sie nichts Anderes wünschen, bilden jedoch die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes die Abrechnungsgrundlage für unsere Tätigkeit.

Gem. § 4 Abs. 2 RVG besteht sogar die Möglichkeit, dass Rechtsanwälte für die außergerichtliche Tätigkeit auch Pauschalvergütungen oder Zeitvergütungen vereinbaren, die niedriger sind, als die gesetzlich vorgesehenen Gebühren. Und genau dieses bieten wir Ihnen an. Für gerichtliche Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungsverfahren verpflichten wir uns, dass wir bei einer nicht beigetriebenen Forderung einen Teil der Erstattungsansprüche Ihnen gegenüber an Erfüllung statt annehmen. Dies bedeutet, dass Sie lediglich eine Pauschalvergütung an uns für die gerichtlichen Mahnverfahren und nachfolgende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bezahlen und es ansonsten unserer Tätigkeit überlassen bleibt, die hier entstandenen Anwaltskosten vom Schuldner zu verlangen. Diesbezüglich stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Informationen sowie einer entsprechenden Vereinbarung zur Verfügung.

Auslagen für Gerichtskosten, Gerichtsvollziehergebühren und sonstige Auslagen sowie die gesetzliche Umsatzsteuer sind hiervon ausgenommen und müssen – wie sonst auch üblich – von Ihnen verauslagt werden. Im Falle einer erfolgreichen Vollstreckung erhalten Sie diese Kosten durch den Schuldner ersetzt.

Das Mahnverfahren wird von uns zügig durchgeführt. Wir können sogar in aller Regel Aufträge, die bei uns bis 16:00 Uhr schriftlich eingehen, taggleich bearbeiten und somit auch zu einer raschen Bearbeitung der Mahnverfahren beitragen.

Für alles Weitergehende wollen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung setzen.

Lassen Sie uns zusammen arbeiten